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ISB Information und Kommunikation GmbH & Co. KG

Stand: 20-132
05 Maschinensicherheit
10 Prüfungs-Dienstleistungen

Übersetzung

Fällt Ihr Produkt unter die Maschinenrichtlinie, ist die Notwendigkeit einer Übersetzung der Betriebsanleitung dort klar geregelt. Denn sofern die Amtssprache des Herstellerlandes nicht die Amtssprache des Verwenderlandes ist, muss die Originalbetriebsanleitung übersetzt werden. Auch andere EG-Richtlinien machen hinsichtlich einer Übersetzung Vorgaben. Wir beraten Sie in Bezug auf die Anforderungen der Richtlinien sowie deren Relevanz für Ihr Produkt und unterstützen Sie bei der Erstellung der Übersetzung.

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